In diesem Interview vom 30.07.2020 wird anlässlich einer aktuellen Straftat in Oldenburg das unterschiedliche Strafmaß bei Totschlag und Mord erklärt.
Das vollständige Interview finden Sie hier.
In diesem Interview vom 30.07.2020 wird anlässlich einer aktuellen Straftat in Oldenburg das unterschiedliche Strafmaß bei Totschlag und Mord erklärt.
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In einem Beitrag in der Nordwest-Zeitung (NWZ) vom 20.12.2016 informiert Rechtsanwalt Möckel über die zu empfehlende Vorgehensweise, falls Erben im Nachlass Schwarzgeld entdecken.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mittagss(ch)nack für Juristen“, die die Buchhandlung Thye in Kooperation mit dem Oldenburger Anwalts- und Notarverein e. V. durchführt, hielt Herr Dr. habil. Stoffers einen Vortrag zu dem Thema „Bedeutung von Compliance-Programmen zur Verhinderung von Straftaten in Unternehmen“.
Näheres dazu finden Sie hier.
Die Stadt Oldenburg hatte ein Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen gemäß § 205 StPO i. V. m. § 46 OWiG vorläufig eingestellt, weil dieser aus Sicht der Behörde postalisch nicht zu erreichen war.
Eine solche Einstellung unterbricht grundsätzlich die laufende Verjährung der Ordnungswidrigkeit.
Im konkreten Fall war aus der Einstellungsverfügung jedoch nicht ersichtlich, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelte. Eine solche ist jedoch für die verjährungsunterbrechende Wirkung erforderlich (OLG Celle, Beschl. v. 08.06.1998, Az.: 22 Ss 22/98).
Nachdem sich das Amtsgericht Oldenburg dieser Auffassung zunächst nicht anschließen wollte, wurde im Verfahren bekannt, dass die Mitarbeiter der Bußgeldbehörde sogar angewiesen waren, Einstellungen nach § 205 StPO ausdrücklich auf Handzetteln schriftlich zu vermerken.
Dies führte dazu, dass das Amtsgericht Oldenburg das Verfahren dann doch einstellte.
In diesem Interview werden unter anderem die Voraussetzungen für die Verhängung eines Bußgeldes gegen Unternehmen im Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Compliance-Maßnahmen, wie ein solches verhindert werden kann, erläutert.
Das vollständige Interview finden Sie hier.