Im Bereich des internationalen Strafrechts besteht die Besonderheit, dass deutschen Staatsangehörigen eine im Ausland begangene Straftat vorgeworfen wird. Dies kann die direkte Festnahme noch im Ausland oder eine spätere Festnahme in Deutschland aufgrund eines internationalen Haftbefehls zur Folge haben.
Eine solche Situation ist für die meisten Mandanten deshalb besonders beängstigend, weil oftmals die Sprache, die Kultur und das Rechtssystem des ausländischen Staates unbekannt sind.
Daher muss es das vorrangige Ziel der Verteidigung sein, dafür Sorge zu tragen, dass der strafrechtliche Vorwurf in Deutschland geklärt wird. Das gilt umso mehr, als dies auch bei im Ausland begangenen Straftaten möglich ist.
Sofern dieses Ziel nicht erreicht werden kann, organisieren wir die Verteidigung im Ausland.
Dabei sorgen wir für eine kompetente Verteidigung durch qualifizierte ausländische Kollegen und begleiten den Prozess selbst aktiv vor Ort.
Dies ist vor allem deswegen möglich, weil sich viele ausländische Staaten am deutschen Strafrechtssystem orientiert haben und von diesem zahlreiche Grundsätze übernommen haben.
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Verteidigung von ausländischen Staatsangehörigen, die in Deutschland verhaftet und in ein anderes Land ausgeliefert werden sollen. Hierbei vertreten wir die Betroffenen im Auslieferungsverfahren und sorgen bei Bedarf für einen kompetenten Verteidiger in dem Land, welches das Auslieferungsverfahren betreibt.