Strafverteidigung – ist Kampf

Die Aufgabe des Rechtsanwalts im Strafverfahren ist es, seinen Mandanten vor der Strafverfolgungspflicht der Staatsanwaltschaft zu schützen und seine Interessen bedingungslos wahrzunehmen.

Im Strafverfahren erlebt der Bürger wie in keinem anderen Bereich des Lebens, dass der Staat mit seinen Machtmitteln sowohl in die Freiheit als auch in das Vermögen des Betroffenen eingreift. Daher hat der Strafverteidiger seinen bis zum Abschluss des Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention als unschuldig geltenden Mandanten vor diesem Eingriff zu bewahren und mit ihm eine Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Die Weichen für eine erfolgreiche Strafver­teidigung werden häufig zu Beginn des Verfahrens gestellt. Deshalb ist es empfehlenswert, so früh wie möglich rechtskundigen Rat einzuholen. Vor unserer Beauftragung können Sie sich aber zuerst über die möglichen Kosten informieren und dann Ihre Entscheidung treffen.

Wir verteidigen Sie auf allen Gebieten des klassischen Strafrechts: von den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten über das Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zu den Eigentums- und Vermögensdelikten.