STEUERSTRAFRECHT

Das Steuerstrafrecht ist zurzeit die sich in Deutschland am schnellsten entwickelnde Rechtsmaterie.

Dies zeigt sich zum einen durch die große Präsenz des Themas in den Medien und zum anderen durch Änderungen der Gesetzeslage wie etwa das neue Selbstanzeigerecht.

Die Betroffenen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens müssen sich darüber bewusst sein, dass solche Vergehen heutzutage nicht mehr als „Kavaliersdelikte“ angesehen werden. Das zeigt sich etwa daran, dass für die Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen inzwischen eine Freiheitsstrafe von bis zehn Jahren vorgesehen ist, also der ursprüngliche Strafrahmen von bis zu fünf Jahren verdoppelt worden ist.

Wir erleben es im Übrigen immer wieder, wie überrascht die Mandanten vom konsequenten Vorgehen der Ermittlungsbehörden sind, wenn sie zunächst versuchen, sich gegen den steuerstrafrechtlichen Vorwurf selbst zu verteidigen.

Wir können daher empfehlen, sich rechtzeitig über die Rechtslage beraten zu lassen. Schließlich geht es im Steuerrecht neben strafrechtlichen Sanktionen auch immer um Steuernachzahlungen, die oftmals sehr erheblich und für den Betroffenen existenzgefährdend sein können.