REVISIONEN UND WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN

Revisionen

„Die Verteidigung kündigt an, gegen das Urteil Revision einzulegen“ ist eine Aussage, die man häufig in den Medien vernimmt, wenn eine Person verurteilt wurde.

Dies klingt so, als ob der gesamte Prozess vor dem Revisions­gericht – dem Oberlandesgericht oder dem Bundes­gerichtshof – neu aufgerollt würde.

Dieser Ansicht liegt jedoch ein weit verbreiteter Irrglaube zugrunde. Mit einer Revision können nämlich lediglich Verstöße gegen Rechtsvorschriften im zuvor ergangenen Urteil gerügt werden. Das bedeutet, dass der Revisionsführer das Revisionsgericht davon überzeugen muss, dass das vorliegende Urteil fehlerhaft ist.

Die Schwierigkeit dabei besteht darin, dass die dazu erforderliche Prüfung im Wesentlichen nur an Hand des vorliegenden schriftlichen Urteils erfolgen kann. Es werden in der Regel keine Zeugen mehr gehört oder andere Beweise erhoben. Der Fehler muss sich somit unmittelbar aus dem Urteil ergeben.

Einen Rechtsfehler in einem Urteil aufzuspüren, wird zu Recht als die Königsdisziplin des Strafrechts bezeichnet. Dies erfordert ein ausgeprägtes Gespür für Rechtsprobleme.

Besonders zu berücksichtigen ist für den Mandanten, dass es sich bei der Revision um ein fristgebundenes Rechtsmittel handelt. Die Revision muss binnen einer Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt und in der Regel einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils begründet werden. Soweit die Fristen für eine Revision abgelaufen sind und das Urteil damit rechtskräftig ist, kann dieses nur noch mit einem Wiederaufnahmeverfahren angegriffen werden.

Wiederaufnahmeverfahren

Das Wiederaufnahmeverfahren ist der Rechtsbehelf für die Fälle, in denen ein rechtskräftiges Urteil – Berufung und Revision sind nicht mehr möglich – vorliegt.

Die oftmals sehr umfangreiche Prüfung eines Wieder­aufnahme­verfahrens bietet sich vor allem dann an, wenn das rechtskräftige Urteil weitreichende Konsequenzen für das zukünftige Leben des Mandanten hat – z.B. Anordnung von Sicherungs­verwahrung, Verhängung langjähriger Freiheits- oder Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes.