RECHTSGUTACHTEN

Für Unternehmen und andere juristische Personen kann es bei komplexen oder neuen strafrechtlichen Rechtsfragen erforderlich werden, ein Gutachten zur geltenden Rechtslage einzuholen.

Dies beinhaltet zunächst die Darstellung der einschlägigen Judikatur und des wissenschaftlichen Meinungsstandes.

Sodann bedarf es unter Zugrundelegung der zuvor dargestellten Grundsätze einer Lösung der konkreten Fragestellung. Damit verbunden ist dann die Empfehlung an das Unternehmen, wie es sein zukünftiges Verhalten auszurichten hat.

Durch die Einholung eines solchen Rechtsgutachtens kann das Unternehmen seine Haftungsrisiken minimieren.