ORDNUNGSWIDRIGKEITEN- UND BUßGELDRECHT

Das Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht entspricht in seinem Wesen dem Strafrecht. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass im Ordnungswidrigkeitenrecht die wesentlichen Grundsätze der Strafprozessordnung gelten.

Hier vertreten wir Sie in allen Bereichen vom Verkehrsverstoß über Schwarzarbeit bis hin zu lebensmittelrechtlichen Verstößen.